Infos
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen und Teilnahmen am Angebot von Wiesenkinder. Mit der Anmeldung des Kindes anerkennen die erziehungsberechtigten Personen diese AGB als Vertragsbestandteil.
2. Angebot & Anmeldung
Der Ferienhort bietet Kindern während der Sommerferien eine pädagogisch betreute Tagesstruktur auf dem Bauernhof. Das Angebot umfasst altersgerechte Aktivitäten wie Spiel, Bewegung, Naturerlebnisse, Kontakt mit Tieren, kreative Arbeiten, Mithilfe bei einfachen Hofaktivitäten sowie gemeinsame Mahlzeiten.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder über das entsprechende Anmeldeformular. Eine Anmeldung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Wiesenkinder als verbindlich.
Das Angebot ist keine medizinische, therapeutische oder schulische Betreuung.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder über das entsprechende Anmeldeformular.
Betreuungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 1700 Uhr
Teilnahme
Teilnehmen können Kinder im Alter von 4-6 Jahren.
Der Veranstalter kann die Teilnahme ablehnen oder abbrechen, wenn das Kind besondere Betreuung benötigt, die im Rahmen des Angebots nicht gewährleistet werden kann, oder wenn durch das Verhalten des Kindes die Sicherheit des Kindes selbst, anderer Kinder, Tiere oder Betreuungspersonen gefährdet wird.
Besondere Bedürfnisse, Allergien, Krankheiten, Medikamente, Ängste, Verhaltensauffälligkeiten oder Einschränkungen sind bei der Anmeldung vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben. Das ist kein Papierkram zum Spass, sondern wichtig, damit auf dem Hof niemand plötzlich improvisieren muss.
Essen, Allergien und Unverträglichkeiten
Allergien, Unverträglichkeiten, Diäten oder religiöse Ernährungsvorschriften müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
Der Veranstalter bemüht sich, bekannte Angaben zu berücksichtigen, kann jedoch keine vollständige Allergiefreiheit garantieren, insbesondere nicht bei Spuren von Nüssen, Milch, Gluten, Eiern, Heu, Stroh, Tierhaaren oder ähnlichen Stoffen.
Bei schweren Allergien ist vor der Anmeldung mit dem Veranstalter abzuklären, ob eine Teilnahme verantwortbar ist.
Der Transport zum und vom Ferienhort ist Sache der erziehungsberechtigten Personen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Falls der Veranstalter Transporte anbietet, gelten die dafür separat kommunizierten Bedingungen. Kinder dürfen nur mit Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen transportiert werden.
Durchführung
Wiesenkinder behält sich vor, das Programm bei unvorhergesehenen Umständen, aus Sicherheitsgründen oder bei zu geringer Teilnehmerzahl anzupassen, zu verschieben oder abzusagen.
Preise und Zahlung
Die Teilnahmegebühr (450.-/Woche)ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Die Reservation des Platzes ist erst nach fristgerechter Zahlung definitiv.
Abmeldung / Rücktritt
Bei einer Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten können folgende Kosten anfallen:
bis 30 Tage vor Beginn: kostenlos
29 bis 14 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
ab 13 Tage vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr
Kann der Platz durch ein anderes Kind übernommen werden, kann auf die Gebühr ganz oder teilweise verzichtet werden.
Krankheit / Unfall
Bei Krankheit oder Unfall des Kindes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Der Abschluss einer Unfallversicherung und allenfalls Annullationsversicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten. Kranke Kinder dürfen nicht am Ferienhort teilnehmen. Dies gilt insbesondere bei Fieber, Erbrechen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, starkem Husten oder allgemeinem schlechtem Gesundheitszustand. Medikamente werden nur verabreicht, wenn sie bei der Anmeldung angegeben wurden und eine schriftliche Anweisung der erziehungsberechtigten Personen vorliegt. Notfallmedikamente, zum Beispiel bei Allergien oder Asthma, müssen dem Betreuungsteam mit klarer Anleitung übergeben werden. Im Notfall ist der Veranstalter berechtigt, medizinische Hilfe beizuziehen und die erziehungsberechtigten Personen umgehend zu informieren. Allfällige Kosten gehen zulasten der erziehungsberechtigten Personen beziehungsweise deren Versicherung.
Haftung
Wiesenkinder haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit der Anmeldung, dass das Kind ausreichend versichert ist. Der Aufenthalt auf einem Bauernhof ist mit besonderen Risiken verbunden. Dazu gehören insbesondere Tiere, Maschinen, Werkzeuge, unebenes Gelände, Naturwege, Heu, Stroh, Wasserstellen, Zäune, elektrische Anlagen, Wetterverhältnisse und landwirtschaftliche Betriebsabläufe. Der Veranstalter sorgt für eine sorgfältige Organisation, angemessene Betreuung und zumutbare Sicherheitsmassnahmen. Die Haftung des Veranstalters ist, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen verursacht wurden. Für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden, verlorene Gegenstände, beschädigte Kleidung oder mitgebrachte Wertgegenstände wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt im gesetzlich zwingenden Umfang vorbehalten.
Foto- und Bildmaterial & Datenschutz
Fotos oder kurze Aufnahmen der Aktivitäten werden nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten für interne Zwecke oder für Kommunikationszwecke von Wiesenkinder verwendet werden. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Organisation und Durchführung des Angebots verwendet.
Gesundheit und Sicherheit
Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass das angemeldete Kind gesundheitlich in der Lage ist, am Programm teilzunehmen. Wiesenkinder sorgt für einen sorgfältigen und verantwortungsvollen Ablauf.
Der Veranstalter kann diese AGB anpassen. Massgebend ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe eine Änderung erfordern.Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, Zürich/Zürich
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.